Die Gesetze

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen eine Möglichkeit geben sich über gesetzliche Grundlagen zu informieren.

Eichgesetz

Das vollständige Gesetz über das Mess- und Eichwesen finden Sie hier (externen Server).

Eichservice

Messgeräte wie Wasser- u. Wärmezähler unterliegen gemäß dem Eichgesetz Eichfristen:

  • Für Warmwasser- u. Wärmezähler beträgt die Gültigkeitsdauer
    der Eichung bzw. Beglaubigung 6 Jahre.
  • Bei Kaltwasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung
    bzw. Beglaubigung ab 1.1.1993 6 Jahre.

Nach der Aufnahme der Anlage erinnern wir Sie nach Ablauf der Eichfrist an den ggf. notwendigen Austausch der Geräte. Diese Erinnerung wird auch ohne den Abschluss eines Wartungs- oder Mietvertrages durchgeführt.

Heizkostenverordnung

Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten finden Sie hier (externer Server). Eine weitere Ergänzung ist die zum 1.Januar 2009 in Kraft getretende Änderung für Mieter und Vermieter. Die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten finden sie in dieser PDF-Datei im § 2.

Miet- bzw. Wartungsverträge

Der Miet- sowie der Wartungsvertrag garantieren Ihnen über die Vertragslaufzeit die korrekte Betriebsbereitschaft der Geräte und deren fristgemässen Austausch nach Ablauf der Eichfrist. Sollte ein Gerät während der Laufzeit einmal ausfallen, wird dies im Rahmen des Wartungsvertrages kostenlos ausgetauscht. Die Miet- und Wartungsgebühren können in der jährlichen Abrechnung, sofern dies mit den Nutzern vereinbart wurde, umgelegt werden.

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